
Neue KombiBUS-Richtlinie in Kraft getreten
Seit dem 30. Juni 2016 haben alle Verkehrsgesellschaften in Brandenburg die Möglichkeit eine Förderung in Höhe von 70.000 EURO bei der Einführung des kombiBus-Ansatzes auf bestehenden Linien in ihrem Bediengebiet zu erhalten.